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   OLG Köln, 12.05.2010 - I-2 Wx 36/10   

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https://dejure.org/2010,9073
OLG Köln, 12.05.2010 - I-2 Wx 36/10 (https://dejure.org/2010,9073)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2010 - I-2 Wx 36/10 (https://dejure.org/2010,9073)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10 (https://dejure.org/2010,9073)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Beschwerdebefugnis gegen einen Beschluss im Erbscheinsverfahren; Beweisfunktion eines Erbscheins im Hinblick auf die erbrechtliche Stellung des Antragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59; FamFG § 352
    Beschwerdebefugnis gegen einen Beschluss im Erbscheinsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 28.02.1997 - 1Z BR 244/96

    Kein Beschwerderecht des nichtehelichen Vaters gegen Amtspflegschaft zur

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Dass er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt nicht (st. Rechtsprechung: BGH, FamRZ 1996, 856; BGH, FamRZ 2009, 220 = NJW-RR 2009, 436; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; BayObLG, FamRZ 2004, 1818; KG, OLGR 2003, 178; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage 2009, § 59 Rn. 6 ff., sowie Rn. 77 ff. speziell zur Frage der Anfechtung der Erteilung eines Erbscheins), denn das FamFG kennt wie auch schon das FGG gerade keine Popularbeschwerde (Senat, Rpfleger 2002, 209 [210] zum FGG).

    Ein Verfahrensfehler allein kann hiernach keine Beschwerdeberechtigung begründen (BGH, FamRZ 1994, 694; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 59 Rn. 7).

  • OLG Köln, 12.12.2001 - 2 Wx 62/01

    Amtslöschung eines fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses; Erledigung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Dass er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt nicht (st. Rechtsprechung: BGH, FamRZ 1996, 856; BGH, FamRZ 2009, 220 = NJW-RR 2009, 436; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; BayObLG, FamRZ 2004, 1818; KG, OLGR 2003, 178; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage 2009, § 59 Rn. 6 ff., sowie Rn. 77 ff. speziell zur Frage der Anfechtung der Erteilung eines Erbscheins), denn das FamFG kennt wie auch schon das FGG gerade keine Popularbeschwerde (Senat, Rpfleger 2002, 209 [210] zum FGG).
  • BayObLG, 13.02.2004 - 1Z BR 94/03

    Beschwerdeberechtigung des Vermächtnisnehmers im Erbscheinsverfahren - Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Dass er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt nicht (st. Rechtsprechung: BGH, FamRZ 1996, 856; BGH, FamRZ 2009, 220 = NJW-RR 2009, 436; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; BayObLG, FamRZ 2004, 1818; KG, OLGR 2003, 178; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage 2009, § 59 Rn. 6 ff., sowie Rn. 77 ff. speziell zur Frage der Anfechtung der Erteilung eines Erbscheins), denn das FamFG kennt wie auch schon das FGG gerade keine Popularbeschwerde (Senat, Rpfleger 2002, 209 [210] zum FGG).
  • BGH, 18.04.1996 - BLw 43/95

    Beschwerderecht des an einem Hofübergabevertrag nicht beteiligten weichenden

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Dass er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt nicht (st. Rechtsprechung: BGH, FamRZ 1996, 856; BGH, FamRZ 2009, 220 = NJW-RR 2009, 436; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; BayObLG, FamRZ 2004, 1818; KG, OLGR 2003, 178; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage 2009, § 59 Rn. 6 ff., sowie Rn. 77 ff. speziell zur Frage der Anfechtung der Erteilung eines Erbscheins), denn das FamFG kennt wie auch schon das FGG gerade keine Popularbeschwerde (Senat, Rpfleger 2002, 209 [210] zum FGG).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Dass er ein berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt nicht (st. Rechtsprechung: BGH, FamRZ 1996, 856; BGH, FamRZ 2009, 220 = NJW-RR 2009, 436; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; BayObLG, FamRZ 2004, 1818; KG, OLGR 2003, 178; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Auflage 2009, § 59 Rn. 6 ff., sowie Rn. 77 ff. speziell zur Frage der Anfechtung der Erteilung eines Erbscheins), denn das FamFG kennt wie auch schon das FGG gerade keine Popularbeschwerde (Senat, Rpfleger 2002, 209 [210] zum FGG).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 2 Wx 36/10
    Ein Verfahrensfehler allein kann hiernach keine Beschwerdeberechtigung begründen (BGH, FamRZ 1994, 694; BayObLG, FamRZ 1997, 1299; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 59 Rn. 7).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Gegen einen Beschluss nach § 352 FamFG, wonach die zur Erteilung eines Erbscheins mit bestimmtem Inhalt erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet werden, ist derjenige beschwerdeberechtigt, der für sich ein Erbrecht in Anspruch nimmt, das von dem im Beschluss angegebenen Erbscheinsinhalt abweicht, d.h. in dem zu erteilenden Erbschein unrichtig ausgewiesen werden würde (Senat, FGPrax 2010, 194; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 352 Rn. 77).
  • KG, 19.03.2018 - 19 W 127/17

    Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Einziehung eines Erbscheines

    Dass er ein ideelles, wirtschaftliches oder sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz haben mag, genügt ebenso wenig wie eine moralische Berechtigung oder sittliche Pflicht, wenn sie nicht als materielles Recht geschützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98, FamRZ 2000, 219; BayObLG, Beschluss vom 20. März 2001 - 1Z BR 50/00, NJWE-FER 2001, 183; OLG München, Beschluss vom 26. Februar 2010 - 31 Wx 16/10, FamRZ 2010, 1113; OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194; Abramenko in: Prütting/Helms, a.a.O., § 59 Rz. 2 m.w.Nachw.).

    Wer in seiner materiellen Rechtsstellung selbst nicht unmittelbar von dem Ergebnis der Entscheidung betroffen ist, hat kein berechtigtes Interesse, Mängel des Verfahrens zur Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanz zu stellen (OLG Köln, Beschluss vom 12. Mai 2010 - I-2 Wx 36/10, FGPrax 2010, 194, 195).

  • OLG Köln, 15.01.2014 - 2 Wx 291/13

    Irrtum über das maßgebliche Erbstatut; "Handeln unter falschem Recht"

    Richtet sich die Beschwerde etwa gegen einen Beschluss, der die zur Erteilung eines Erbscheins notwendigen Tatsachen als festgestellt erachtet, ist nur derjenige beschwerdeberechtigt, der durch die Erteilung des Erbscheins in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt würde; der Beschwerdeführer muss also geltend machen, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird (Senat, FGPrax 2010, 194 [juris-Rz. 4]; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 352 Rdn. 150 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 10.08.2021 - 10 W 53/21

    Anwendung thailändischen Erbrechts in einer Nachlasssache; Unbewegliches Eigentum

    Der Beschwerdeführer muss also geltend machen, dass seine erbrechtliche Stellung in dem Erbschein nicht oder nicht richtig ausgewiesen wird (so OLG Köln FGPrax 2010, 194 - Juris Rn 4; Keidel-Meyer-Holz, 20. Aufl., § 59 FamFG Rz. 77).
  • OLG Hamburg, 02.07.2014 - 2 UF 33/14

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Eine Verletzung allein von Verfahrensvorschriften durch das Gericht der ersten Instanz begründet für sich keine Beschwerdeberechtigung (Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 59 Rn. 7; Zöller-Feskorn a.a.O.) Wer - wie hier - in seiner materiellen Rechtsstellung selbst nicht unmittelbar von dem Ergebnis der Entscheidung betroffen ist, hat kein berechtigtes Interesse, Mängel des Verfahrens zur Überprüfung durch die Rechtsmittelinstanz zu stellen (vgl. OLG Köln FGPrax 2010, 194).
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